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Woran sich eine Staubabsauganlage vom Hersteller abnehmen lässt

Stand 3.8.2024 von Gerrit Oelkers 6 Minuten Lesezeit

Eine Staubabsauganlage wird nicht gekauft, sie wird abgenommen. Zwischen Lieferung und Abnahme liegen eine nachgerechnete Auslegung, eine Messung unter Last und ein Stapel Unterlagen, ohne den der Betreiber die Anlage nicht betreiben darf. Wer den Auftrag ohne diese Punkte schreibt, verhandelt sie später als Nachtrag. Die Leistungsbeschreibung entscheidet damit über die Abnahme, nicht das Typenschild der Anlage.

Filteranlage mit Ventilatorturm an der Außenwand einer Produktionshalle
Filteranlage mit Ventilatorturm an der Außenwand einer Produktionshalle

Welche Angaben gehören in die Leistungsbeschreibung?

Beschrieben wird die Wirkung, nicht das Gerät. Festgelegt werden Volumenstrom und Unterdruck je Erfassungsstelle, Gleichzeitigkeit, Staubart mit Kennwerten, zulässige Reinluftkonzentration, Schallwerte an definierten Punkten und die Frage, ob Luft in die Halle zurückgeführt wird.

Der zweite Teil ist die Schnittstelle. Wer liefert und montiert das Rohrnetz, wer stellt das Gerät, wer führt die Durchdringungen aus, wer liefert die Elektroeinspeisung und wer stellt die Zuluft sicher. Diese Schnittstelle zwischen den Gewerken ist die häufigste Lücke in Angeboten für Absauganlagen.

Der dritte Teil sind die Nachweise. Verlangt werden Einregulierungsprotokoll, Messprotokoll der Abnahme, Bestandszeichnung und die vollständige Dokumentation, und zwar als Teil der Leistung und nicht als Beigabe. Welche Pflichten dabei aus dem öffentlichen Recht folgen, steht bei den Rechtsebenen rund um eine Anlage.

Im Bestand kommt ein vierter Teil hinzu. Zustand der Halle, vorhandene Trassen, verfügbare Elektroleistung und die lichte Weite der Öffnungen, durch die Rohre geführt werden sollen, gehören in die Unterlagen des Ausschreibenden. Ohne diese Angaben kalkuliert jeder Bieter etwas anderes.

Die Leistungsbeschreibung legt den Umfang fest. Geliefert wird daraufhin ein Satz Unterlagen.

Welche Unterlagen schuldet der Hersteller bei Lieferung?

Geschuldet werden die Unterlagen, die den Betrieb erlauben: Konformitätserklärung mit CE-Kennzeichnung, Betriebsanleitung in deutscher Sprache, Angabe der Restrisiken, Kennwerte und Leistungsdaten des Geräts sowie Prüf- und Wartungsvorgaben mit Fristen.

Die Betriebsanleitung ist dabei mehr als eine Formalität. Sie legt die Herstellervorgaben fest, an die der Betreiber gebunden ist, also Prüffristen, Filterstandzeiten, Mindestabstände vor Entlastungseinrichtungen und zulässige Betriebsbereiche. Jede Abweichung davon muss der Betreiber begründen können.

Dazu kommen die Angaben, die für Planung und Nachrechnung gebraucht werden. Kennlinie des Ventilators, Filterwiderstand im neuen und im verschmutzten Zustand, Betriebsgewicht, Anschlussleistung und Schallleistungspegel stehen im Datenblatt und bilden die Grundlage jeder Prüfung.

Ausführung: Die Unterlagen vor der Montage anfordern, nicht zur Abnahme. Ohne Kennlinie und Filterwiderstand lässt sich das Rohrnetz nicht nachrechnen, und ein Fehler in der Auslegung ist nach dem Aufhängen der Trasse nur mit Tausch zu beheben.

Was dabei zählt, steht im Datenblatt und nicht im Prospekt. Prospektwerte nennen Bestleistungen, das Datenblatt nennt Betriebsbereiche mit Toleranz, und nur damit lässt sich eine Anlage im eingebauten Zustand beurteilen.

Die Unterlagen liefern die Eingangswerte. Nachgerechnet wird damit die Auslegung.

Wie wird die Auslegung des Rohrnetzes nachgerechnet?

Nachgerechnet wird in der Reihenfolge, in der die Luft fließt: Volumenstrom je Erfassungsstelle, Querschnitt je Teilstrecke, Druckverlust über die ungünstigste Strecke, Zuschlag für den verschmutzten Filter, Vergleich mit der Ventilatorkennlinie. Der Betriebspunkt muss im zulässigen Bereich der Kennlinie liegen.

Über die Funktion entscheidet der Querschnitt und nicht die Antriebsleistung. Die Transportgeschwindigkeit muss hoch genug bleiben, damit sich kein Material ablagert, und VDI 2262 nennt für trockene Späne von 18 bis 22 m/s sowie für feine Stäube von 14 bis 18 m/s. Ein zu groß gewähltes Rohr ist derselbe Fehler wie ein zu kleines.

Bögen und Abzweige gehören in die Rechnung und nicht in eine Pauschale. Ein Bogen mit dem Radius des 1,5-fachen Durchmessers kostet ungefähr so viel Druck wie fünf Meter gerades Rohr. Wer in einer Bestandshalle zwanzig Bögen braucht, hat eine andere Anlage als der Planer auf dem Papier.

Ausführung: Die ungünstigste Strecke selbst nachmessen, nachdem die Trasse hängt, und mit dem Plan vergleichen. Abweichungen von wenigen Metern sind unkritisch, ein zusätzlicher Abzweig oder zwei weitere Bögen verschieben den Betriebspunkt messbar.

Die Lastannahme der Befestigung gehört in dieselbe Prüfung. Rohrgewicht, Ablagerungen im Inneren und bei Außenstrecken Schnee und Wind wirken auf Binder und Decke, und der Nachweis dafür liegt beim Tragwerksplaner und nicht beim Anlagenbauer.

Die Rechnung endet am Filter. Dort beginnt die zweite Prüfung.

Wie wird die Filterleistung im verschmutzten Zustand geprüft?

Geprüft wird der Zustand kurz vor der Abreinigung, nicht der neue Filter. Maßgebend sind der Reststaubgehalt in der Reinluft und der Druckverlust bei der im Betrieb erreichten Beladung, und beide Werte stehen im Datenblatt für den neuen und den beladenen Zustand.

Der Reststaubgehalt entscheidet darüber, ob Luftrückführung zulässig ist. Verlangt wird eine Reinluftkonzentration, die die Werte der TRGS 900 sicher unterschreitet, zusammen mit einer Überwachung hinter der letzten Stufe. Ohne diese Kette bleibt nur der Weg ins Freie.

Die Abreinigung selbst ist der Punkt, an dem die Auslegung sichtbar wird. Taktet die Anlage nach wenigen Minuten, ist die Filterfläche zu klein gewählt, und die Elemente verschleißen schneller als die kalkulierte Standzeit. Wie die gleiche Frage bei flüssigen Aerosolen aussieht, zeigt die Einbindung von Abscheidern für Kühlschmierstoff.

Die Filterstufe hält die Werte. Bei brennbaren Stäuben kommt ein eigener Nachweis hinzu.

Welche Nachweise verlangt der Explosionsschutz vom Lieferanten?

Verlangt werden die Nachweise der verbauten Schutzsysteme mit ihren Zulassungen, die Angabe der Behälterfestigkeit als reduzierter Explosionsdruck und die Berechnung der Entlastungsfläche nach DIN EN 14491. Der Lieferant muss offenlegen, mit welchen Kennwerten er gerechnet hat.

Die Kennwerte des Staubs liefert der Betreiber, nicht der Hersteller. Ohne Prüfbericht rechnet der Lieferant mit Tabellenwerten, und diese Werte gelten für eine andere Probe. Welche Größen dabei in die Rechnung eingehen, beschreibt der Beitrag zum Druckanstieg im geschlossenen Behälter.

Die Entkopplung ist der dritte Nachweis. Rückschlagklappen nach DIN EN 16447 und Zellenradschleusen tragen eine Zulassung, die an Leitungsdurchmesser, Mindest- und Höchstabstand zum Behälter und zulässigen Kennwertbereich gebunden ist. Diese Abstände gehören in die Bestandszeichnung, weil sie nur dort nachprüfbar bleiben.

Die Durchdringung klassifizierter Bauteile ist der letzte Nachweis in dieser Reihe. Zugelassene Abschlüsse für staubführende Leitungen mit Explosionsschutzanforderung sind selten, und ob einer existiert, ist vor der Trassenplanung zu klären und nicht danach.

Die Nachweise bilden das Papier. Die Abnahme prüft die gebaute Anlage.

Wie wird die Leistung bei der Abnahme gemessen?

Gemessen wird unter Last und an jeder Erfassungsstelle. Erfasst werden Volumenstrom, statischer Druck im Netz, Unterdruck an der Kapselung, Leistungsaufnahme des Ventilators, Reinluftkonzentration und bei Rückführung die Funktion der Überwachung.

Die Messstelle muss die Messung zulassen. Volumenstrommessung braucht eine gerade Rohrstrecke vor und hinter der Öffnung, damit das Strömungsprofil ausgebildet ist, und die Anforderungen dazu stehen in DIN EN 15259. Eine Messöffnung im Bogen liefert keine verwertbaren Werte und ist nachträglich nur durch ein neues Rohrstück zu heilen.

Der Zustand der Anlage bei der Messung wird mitgeschrieben. Filterbeladung, Klappenstellungen, Drehzahl, laufende Maschinen und Stellung der Hallentore gehören ins Protokoll, weil sich die Werte sonst nicht wiederholen lassen. Ein Protokoll ohne diese Angaben ist bei der nächsten Prüfung nicht vergleichbar.

Vor der Abnahme läuft die Anlage mindestens eine vollständige Schicht unter echter Beladung. Erst im laufenden Betrieb zeigen sich schwingende Klappen, pfeifende Verbindungen und Sollwerte, die beim Einregulieren ohne Produktion gestimmt haben.

Die Messung liefert Zahlen. Abgenommen wird erst mit vollständigen Unterlagen.

Welche Unterlagen muss die Dokumentation bei der Abnahme enthalten?

Vollständig ist die Dokumentation, wenn sich damit ohne Rückfrage betreiben, prüfen und erweitern lässt. Verlangt werden Bestandszeichnung mit Querschnitten und Klappenstellungen, Einregulierungs- und Messprotokoll, Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, Prüffristen und bei brennbaren Stäuben das Explosionsschutzdokument.

Formal richtet sich die Abnahme bei Bauleistungen nach VOB/B, bei Lieferungen nach dem Kaufvertrag, und die technischen Vorgaben für raumlufttechnische Anlagen stehen in der VOB/C mit DIN 18379. Mängel werden im Abnahmeprotokoll einzeln benannt, mit Frist und mit Zuordnung, sonst sind sie nach der Abnahme schwerer durchzusetzen.

Der Punkt, der am häufigsten fehlt, ist die Zugänglichkeit. Jede Revisionsöffnung, jede Messstelle und jede Klappe bleibt dauerhaft zugänglich, und wenn eine Öffnung hinter einem Regal oder über einer Maschine liegt, gehört das als Mangel ins Protokoll, nicht in die Hoffnung auf späteren Umbau.

Bemerkenswert bleibt, dass die Anlage mit vollständigen Unterlagen und schlecht sitzender Haube die Messung am Rohr besteht und die Arbeitsplatzmessung nach TRGS 402 verliert. Erst diese Messung bewertet die Anlage im Ganzen, und sie ist das Ergebnis, auf das es ankommt.