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Welche Grenzwerte für Ölnebel am Arbeitsplatz gelten

Stand 22.7.2024 von Gerrit Oelkers 6 Minuten Lesezeit

Ölnebel ist der Grenzfall unter den Arbeitsplatzbelastungen, weil die Luft an der Maschine aus zwei Anteilen besteht: feinen Tropfen und dem Dampf darüber. Beide wirken, nur einer davon lässt sich mit einem Filter greifen. Wer die Einhaltung eines Grenzwerts über die Gerätegröße regeln will, bekommt eine Messung, die trotz laufender Absaugung nicht besteht. Die Zahl entsteht an der Kapselung, nicht am Abscheider.

Messgerät zur Erfassung von Kühlschmierstoffaerosolen in einer Werkhalle
Messgerät zur Erfassung von Kühlschmierstoffaerosolen in einer Werkhalle

Welche Werte nennt die TRGS 900 für Kühlschmierstoffnebel?

Für wassergemischte Kühlschmierstoffe führt die TRGS 900 keinen eigenen stoffspezifischen Arbeitsplatzgrenzwert. Maßgebend ist dann der allgemeine Staubgrenzwert mit 1,25 mg/m³ für die alveolengängige und 10 mg/m³ für die einatembare Fraktion (TRGS 900, Stand 2026).

Für nicht wassermischbare Kühlschmierstoffe arbeiten die Unfallversicherungsträger mit einem eigenen Beurteilungsmaßstab für die Summe aus Aerosol und Dampf. Die Größenordnung liegt im Bereich des allgemeinen Staubgrenzwerts, der verbindliche Zahlenwert steht in der jeweils gültigen Fassung der DGUV Information 209-044 und ist dort nachzulesen.

Dazu kommen die Einzelstoffe im Produkt. Enthält ein Kühlschmierstoff Komponenten mit eigenem Arbeitsplatzgrenzwert, gilt dieser Wert zusätzlich und oft deutlich tiefer. Welcher Stoff im Gemisch steckt, steht im Datenblatt des Lieferanten und nicht in einer allgemeinen Tabelle.

Der Grenzwert ist nur die eine Hälfte. Die andere ist die Einstufung des Produkts selbst.

Welche Einstufung bringt der Kühlschmierstoff selbst mit?

Wassergemischte Kühlschmierstoffe unterliegen zusätzlich der TRGS 611. Sie begrenzt den Einsatz nitritabgebender Stoffe zusammen mit sekundären Aminen, weil daraus im Umlauf krebserzeugende Nitrosamine entstehen können. Diese Vorgabe betrifft das Produkt, nicht die Absaugung.

Die Verwendung entscheidet über den gemessenen Nebel ebenso stark wie die Technik. Hohe Drücke, hohe Drehzahlen und Minimalmengenschmierung erzeugen deutlich feinere Tropfen als eine Flutkühlung mit niedrigem Druck. Dieselbe Maschine liefert nach einem Wechsel der Kühlstrategie eine andere Messung.

Die Alterung des Umlaufs kommt hinzu. Mit steigendem Fremdölanteil, Keimbelastung und Abrieb verändert sich das Aerosolverhalten, und die Belastung steigt, ohne dass jemand an der Anlage etwas verstellt hat. Ein geführtes Umlaufprotokoll ist deshalb Teil der Beurteilung.

Der Unterschied zwischen zwei Betrieben mit gleichem Produkt liegt in der Ausführung. Gleiche Maschine, gleicher Kühlschmierstoff und gleicher Abscheider ergeben zwei verschiedene Messwerte, sobald das Erfassungselement an einer der beiden Maschinen zehn Zentimeter weiter weg sitzt.

Die Grundlage steht mit Produkt und Verfahren. Bewertet wird sie über eine Messung.

Wie wird eine Arbeitsplatzmessung nach TRGS 402 angelegt?

TRGS 402 regelt die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition. Festgelegt werden Expositionsbereich, Tätigkeiten, Probenahmestellen und Messdauer, und das Ergebnis wird als Schichtmittelwert mit dem Grenzwert verglichen.

Gemessen wird personenbezogen, also mit einem Probenahmekopf im Atembereich der arbeitenden Person. Eine Ortsmessung neben der Maschine liefert andere Werte und beantwortet eine andere Frage. Für den Nachweis der Einhaltung zählt die personenbezogene Messung.

Für Ölnebel werden Aerosol und Dampf getrennt erfasst und anschließend addiert. Das Aerosol wird auf einem Filter abgeschieden, der Dampf an einem nachgeschalteten Sorptionsröhrchen gebunden. Wer nur den Filter auswertet, unterschätzt die Belastung systematisch, und bei welcher Fraktion das gesundheitlich zählt, zeigt der Beitrag zu den Wirkungen im Atemtrakt.

Die Methode steht fest. Über die Belastbarkeit entscheidet die Durchführung.

Welche Messdauer und welche Probenahmestelle gelten?

Gemessen wird über die Dauer der Tätigkeit, bei Schichtmittelwerten also über die volle Schicht oder über repräsentative Teilabschnitte mit anschließender Hochrechnung. Kurzzeitwerte werden gesondert über 15 Minuten erfasst, wenn Spitzen auftreten.

Die Auswahl der Messstelle entscheidet über die Aussage. Gemessen wird dort, wo tatsächlich gearbeitet wird, einschließlich Beladen, Messen am offenen Arbeitsraum und Reinigen der Maschine. Genau diese Tätigkeiten erzeugen die Spitzen, und sie fallen aus jeder Messung heraus, die nur den Automatikbetrieb abdeckt.

Mitzuschreiben sind die Randbedingungen. Dazu gehören Laufzeit und Einstellung der Absaugung, Zustand der Filterelemente, Stellung von Türen und Toren, Betrieb der Hallenlüftung und Außentemperatur. Ohne diese Angaben ist ein Messbericht nicht reproduzierbar.

Ausführung: Die Messung nicht am Tag nach dem Filterwechsel ansetzen. Maßgebend ist der Zustand kurz vor der nächsten Wartung, weil der Betrieb die Anlage die übrige Zeit in genau diesem Zustand fährt.

Die Messung bewertet den gebauten Zustand. Dieser Zustand entsteht an der Maschine.

Welche Ausführung der Erfassung hält den Wert im Dauerbetrieb?

Gehalten wird der Wert über Dichtheit und Unterdruck, nicht über Luftmenge. Eine geschlossene Kapselung mit definierten Öffnungen, einer Luftgeschwindigkeit von 0,5 bis 1,0 m/s an diesen Öffnungen und einer Nachlaufzeit nach dem Spindelstopp hält die Belastung dauerhaft unten.

Die Nachlaufzeit ist der Punkt, an dem die meisten Anlagen verlieren. Beim Öffnen der Tür steht der feinste Anteil noch in der Kabine und tritt vollständig in den Atembereich aus. Eine Verriegelung, die die Tür erst nach Ablauf der Nachlaufzeit freigibt, ist wirksamer als jede Vergrößerung des Geräts.

Der Anschluss an die Kapselung ist der zweite Hebel. Stutzen in Strömungsrichtung des Nebels, kurze Schlauchwege und feste Rohrleitungen statt Wellschlauch halten den Volumenstrom, der im eingebauten Zustand wirklich ankommt. Welche Aufstellart und welcher Stutzen dazu passen, steht beim Anbau auf der Maschinenkapselung.

Ausführung: Den Unterdruck in der Kapselung messen und als Sollwert festschreiben, nicht den Volumenstrom am Gerät. Der Unterdruck ist die Größe, die Austritt verhindert, und er lässt sich mit einem einfachen Messstutzen jederzeit nachprüfen.

Über den ankommenden Volumenstrom entscheidet der Querschnitt der Verbindung. Ein Wellschlauch mit kleiner lichter Weite kostet mehr Druck als die ganze Maschinenkapselung, und dieser Verlust taucht in keinem Prospekt auf. Die lichte Weite am Stutzen gehört deshalb in das Aufmaß vor der Bestellung.

Die Ausführung bestimmt das Ergebnis. Im Bestand muss eine Überschreitung abgestellt werden.

Wie wird eine Überschreitung im Bestand abgestellt?

Abgearbeitet wird nach dem Regelwerk in festgelegter Rangfolge, die TRGS 500 und die DGUV Regel 109-002 beschreiben: Ersatz des Stoffs, technische Maßnahme, organisatorische Maßnahme, persönliche Schutzausrüstung. Atemschutz ist die letzte Stufe und keine Dauerlösung.

Die ersten Schritte im Bestand kosten selten ein neues Gerät. Dichtungen an Türen und Fenstern der Kapselung, geschlossene Kabeldurchführungen, Rückführung des Abscheideguts ohne offenen Trichter und eine korrekt eingestellte Nachlaufzeit bringen messbar mehr als eine Nummer größerer Ventilator.

Zu prüfen sind dabei die Punkte, die im laufenden Betrieb verschleißen: Dichtlippen an Schiebetüren, Spannbänder am Stutzen, Filterelemente über ihrer Standzeit sowie Rücklaufleitungen mit stehendem Öl. Wie die Hallenluft insgesamt in diese Rechnung eingeht, zeigt die Betrachtung der Zuluftführung in der Halle.

Vor der Abnahme einer Nachrüstung werden die Sollwerte festgeschrieben, nicht danach. Unterdruck in der Kapselung, Nachlaufzeit und Filterzustand bilden zusammen den Zustand, auf den sich jede späte Messung bezieht, und eine Abweichung davon fällt bei der Abnahme auf.

Jede Änderung braucht eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist die nächste Messung.

Woran erkennt die Begehung einen belastbaren Grenzwertnachweis?

Die Begehung prüft, ob der Messbericht zur gebauten Anlage passt. Verlangt werden Gefährdungsbeurteilung, Messplan nach TRGS 402, Messbericht mit Randbedingungen, Sollwerte der Erfassung und die Nachweise der wiederkehrenden Prüfungen. Alles davon gehört ins Protokoll der Begehung.

Der zweite Teil ist der Vergleich mit dem Ist-Zustand. Geprüft wird, ob die Anlage noch die Werte fährt, die bei der Messung anlagen, ob die Nachlaufzeit aktiv ist, ob Türdichtungen schließen und ob das Produkt im Umlauf dasselbe ist wie im Bericht. Jede dieser Abweichungen macht den Nachweis wertlos.

Der dritte Punkt ist die Fortschreibung. Ein Messergebnis altert mit jeder Änderung an Maschine, Produkt oder Verfahren, und die Gefährdungsbeurteilung ist dann anzupassen. Ohne Wiederholungsmessung nach wesentlichen Änderungen bleibt ein Bericht ein Dokument über einen Zustand, der nicht mehr existiert.

Bemerkenswert bleibt, wie häufig der Dampfanteil die Messung entscheidet, obwohl die Technik im Betrieb vollständig auf das Aerosol ausgelegt ist. Eine Anlage, die jeden Tropfen abscheidet und den Dampf durchlässt, besteht die Sichtprüfung und nicht die Messung.