Eine mobile Ölnebelabsaugung ist die Antwort auf eine offene Maschine oder einen wechselnden Arbeitsplatz, und sie steht und fällt mit dem Abstand der Haube zur Entstehungsstelle. Das Gerät bringt seinen Volumenstrom mit, der Erfolg entsteht aber erst an der Haubenöffnung. Jeder Meter Schlauch und jeder Zentimeter Abstand kostet Erfassung. Wer das nicht einrechnet, stellt ein laufendes Gerät neben eine nebelnde Maschine.

Welche Haubenform erfasst den Nebel an einer offenen Maschine?
Erfasst wird mit einer halboffenen Haube, die die Quelle von drei Seiten umschließt, oder mit einer Trichterhaube, die in Richtung der Aerosolbewegung ausgerichtet wird. Offene Düsenplatten und Wirbelhauben wirken nur auf sehr kurzer Distanz.
VDI 2262 Blatt 3 unterscheidet Erfassungseinrichtungen nach ihrem Umschließungsgrad: geschlossen als Kapselung, halboffen als Erfassungsstand oder Absaughaube, offen als Düsenplatte oder Wirbelhaube. Mit jedem Grad weniger Umschließung wächst der nötige Volumenstrom für dieselbe Wirkung.
Für die Praxis heißt das, dass eine zusätzliche Seitenwand mehr bringt als ein größerer Ventilator. Ein Blech oder eine Vorhanglamelle, die die Quelle zur Halle hin abschirmt, verändert die Erfassung messbar und kostet nichts an Energie.
Ausführung: Die Haube so drehen, dass ihre Öffnung in der Flugbahn des Aerosols liegt, und erst danach den Volumenstrom einstellen. Eine Haube, die quer zur Bewegungsrichtung steht, erfasst auch mit doppelter Luftmenge nur den Rand der Fahne.
Die Haubenform legt fest, wie viel überhaupt erfassbar ist. Der Abstand legt fest, wie viel davon ankommt.
Wie weit darf die Haube von der Entstehungsstelle entfernt stehen?
So nah wie der Prozess es zulässt, und das heißt in der Regel im Bereich von wenigen Dezimetern. Die Erfassungsgeschwindigkeit fällt vor einer freien Öffnung quadratisch mit der Entfernung, deshalb ist Abstand die teuerste Größe im ganzen System.
Bewährt haben sich in der Praxis Schlaucharme mit 160 mm lichter Weite und einer Reichweite von 2 bis 3 m, teils in Verbindung mit einem Rohrarm derselben Weite. Diese Kombination erreicht nach Herstellerangaben hohe Erfassungsgrade bei vergleichsweise geringem Druckverlust.
Der Arm muss im eingestellten Zustand stehen bleiben. Ein Gelenk, das unter Eigengewicht nachgibt, vergrößert den Abstand über die Schicht hinweg, und niemand bemerkt es, weil die Veränderung langsam passiert.
Der Abstand entscheidet über die Erfassung an der Quelle. Was danach passiert, entscheidet die Leitung zum Gerät.
Wie wirkt die Schlauchführung auf den Volumenstrom am Gerät?
Jeder Meter Schlauch, jeder Bogen und jeder Übergang zehrt am verfügbaren Unterdruck. Gewellte Schläuche haben gegenüber glatten Rohren derselben lichten Weite den deutlich höheren Widerstand, weil die Wellung die Grenzschicht ständig neu aufreißt.
Die Strömungsgeschwindigkeit in der Leitung darf nicht unter etwa 15 m/s fallen, weil sich sonst Flüssigkeit und Partikel absetzen (VDI 3802 Blatt 2). Bei Aerosolen ist das nicht nur eine Frage der Ablagerung, sondern eine Brandschutzfrage, weil ein Ölfilm in der Leitung brennbar ist.
Dazu kommt das Gefälle. Die Leitung wird zur Emissionsquelle hin fallend geführt, damit Kondensat zurückläuft und nicht in einer Schlauchschlaufe steht. Eine durchhängende Schlauchschlaufe auf dem Hallenboden ist genau diese Senke.
Ausführung: Den Schlauch auf die kürzeste Länge ablängen, die der Arbeitsbereich braucht, und Restlängen nicht aufrollen. Eine aufgerollte Reserve wirkt wie mehrere Bögen in Reihe und ist am Gerät als Volumenstromverlust messbar.
Die Leitung bestimmt, was am Gerät ankommt. Das Gerät selbst muss dabei stehen bleiben.
Welche Standfestigkeit braucht ein fahrbares Absauggerät?
Ein fahrbares Gerät mit ausgefahrenem Arm ist ein Kippfall. Die Standsicherheit wird vom Hersteller für eine bestimmte Armlänge und Armstellung nachgewiesen, und jede Verlängerung oder jede zusätzliche Haube verlässt diesen Nachweis.
Arretierbare Lenkrollen sind deshalb keine Ausstattung, sondern Voraussetzung für den Betrieb. Nicht arretiert wandert das Gerät unter der Schlauchkraft, der Abstand zur Quelle vergrößert sich, und bei ausgefahrenem Arm kippt das Gerät zur Armseite.
Der Standplatz selbst gehört zur Ausführung. Ein Gerät im Verkehrsweg wird verschoben, ein Gerät auf einer Spänerutsche steht schief, und ein Gerät vor einem Schaltschrank blockiert eine Fläche, die nach den Regeln der Elektroinstallation dauerhaft zugänglich bleiben muss.
Mit sicherem Stand bleibt die Frage, wohin das Gerät seine gereinigte Luft abgibt.
Wie wird der Reinluftaustritt am Gerät ausgerichtet?
Der Austritt wird so gedreht, dass der Luftstrahl weder auf den Arbeitsplatz noch in die Erfassungszone zeigt. Beides kostet messbar Erfassung, weil ein Freistrahl die Aerosolfahne aus der Haube herausdrückt.
Zugerscheinungen am Arbeitsplatz sind der zweite Punkt. Ein gerichteter Strahl aus geringer Höhe wird als Zug empfunden, und die Reaktion der Beschäftigten ist regelmäßig dieselbe: das Gerät wird weiter weggestellt oder abgeschaltet.
Gerade bei der Rückführung der gereinigten Luft in die Halle ist der Austritt zugleich eine rechtliche Stelle. Zulässig ist die Rückführung nur bei ausreichender Reinigung, und die Beurteilung läuft über die Werte für Kühlschmierstoffnebel in der Reinluft.
Wie stark sich der Austritt auf die gesamte Halle auswirkt, hängt am Luftführungssystem und damit an der Zuluftführung im Raum.
Der Austritt gehört zur Einstellung des Geräts. Jede Einstellung verliert ihre Gültigkeit, sobald das Gerät umgestellt wird.
Welche Prüfung steht nach jedem Standortwechsel an?
Nach jedem Standortwechsel wird die Erfassung neu beurteilt, weil sich Abstand, Haubenstellung, Austrittsrichtung und Nachströmung geändert haben. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt vor Arbeitsbeginn ohnehin eine Funktionsprüfung.
Geprüft wird in dieser Reihenfolge: Haubenabstand und Haubenstellung zur Quelle, Arretierung der Rollen, Schlauchverlauf ohne Senke, Austrittsrichtung, Anzeige des Differenzdrucks und der freie Nachströmweg zur Quelle. Alles davon ist ohne Messtechnik beurteilbar.
Die Erfassung selbst lässt sich mit einer Rauchprobe sichtbar machen. Steigt der Rauch an der Quelle zur Haube, stimmt die Anordnung, wandert er an der Haube vorbei, stimmt sie nicht, und keine Volumenstromangabe am Gerät ändert daran etwas.
Die Prüfung sichert den Zustand nach dem Umstellen. Sie ändert nichts an der Grenze des Verfahrens.
Woran erkennt man die Grenze der mobilen Erfassung?
Erreicht ist die Grenze, wenn sich Ablagerungen trotz laufendem Gerät weiter aufbauen oder wenn die Haube aus Prozessgründen nicht nah genug an die Quelle kommt. Dann hilft kein größeres Gerät, sondern nur eine Kapselung der Maschine.
Mobil bleibt sinnvoll bei wechselnden Arbeitsplätzen, bei kurzen Einsätzen und bei Maschinen, die ohnehin umgesetzt werden. Dauerhaft an einer Maschine mit festem Standort ist die ortsfeste Erfassung die bessere Ausführung, weil sie direkt an die Maschinenkapselung angeschlossen wird und keine Einstellung verlieren kann.
Für die Übergabe gehört beides ins Protokoll: der zulässige Arbeitsbereich des Geräts mit Armlänge und Standplatz sowie der Hinweis, bei welcher Maschine die mobile Lösung nur eine Übergangslösung ist. Ein Gerät, das in der Gefährdungsbeurteilung als dauerhafte Maßnahme steht, aber jede Woche umgestellt wird, hält keiner Prüfung stand.