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Wie eine App für Handwerker in den Betriebsablauf passt

Stand 24.6.2024 von Jutta Mehlhorn 6 Minuten Lesezeit

Eine App für den Handwerksbetrieb ist kein Programm, sondern eine Form für Vorgänge, die es im Betrieb längst gibt. Aufmaß, Nachtrag und Abnahmeprotokoll laufen heute über Zettel, Telefon und Erinnerung, und genau diese drei entscheiden später über die Abrechnung. Wer sie abbildet, ohne den Ablauf vorher zu beschreiben, bekommt ein zweites Formularwesen neben dem ersten. Die Entscheidung fällt deshalb am Bauteil und nicht am Bildschirm.

Monteur erfasst ein Abnahmeprotokoll mit dem Tablet auf der Baustelle
Monteur erfasst ein Abnahmeprotokoll mit dem Tablet auf der Baustelle

Welche Abläufe im Betrieb rechtfertigen eine eigene Anwendung?

Die, die täglich stattfinden, immer gleich ablaufen und am Ende ein Dokument erzeugen. Aufmaß, Tagesbericht, Nachtrag, Mängelanzeige und Abnahmeprotokoll erfüllen alle drei Bedingungen. Alles, was einmal im Quartal vorkommt, bleibt besser beim Vorgang, der schon existiert.

Der Prüfstein ist die Frage, wer das Ergebnis abnimmt. Ein Aufmaß geht an die Abrechnung, ein Nachtrag an den Auftraggeber, ein Protokoll an die Bauakte. Vorgänge ohne Empfänger brauchen keine Anwendung, weil niemand merkt, wenn sie fehlen.

Für Handwerksbetriebe mit mehreren Montagetrupps kommt ein vierter Punkt hinzu, nämlich die gemeinsame Sicht auf denselben Stand. Arbeiten zwei Trupps auf einer Baustelle und sitzt der Bauleiter im Büro, entstehen sonst drei Versionen derselben Fläche.

Der Umfang ist damit abgegrenzt. Die Reihenfolge beginnt beim ersten Vorgang.

Wie wird das Aufmaß in der Anwendung erfasst?

Am Bauteil, mit Maß, Bild und Ort in einem Vorgang. Die Erfassung muss ohne Netz funktionieren und mit Handschuhen bedienbar sein, sonst wird sie abends im Büro nachgetragen. Nachgetragene Maße sind Erinnerungen und keine Feststellungen.

Die Struktur des Formulars folgt der Leistungsbeschreibung und nicht der Logik des Programms. Positionen, Mengeneinheiten und Zuschläge stehen schon im Vertrag, und wer sie anders benennt, erzeugt bei jeder Rechnung eine Übersetzungsarbeit. Die zulässige Abweichung nach DIN 18202 gehört als Feld daneben, weil ein Maß ohne Toleranzbezug nichts belegt.

Ausführung: Das Formular bekommt ein Pflichtfeld für die Unterschrift vor Ort. Ein Aufmaß, das sich ohne Gegenzeichnung abschließen lässt, wird in neun von zehn Fällen ohne Gegenzeichnung abgeschlossen, und danach steht Aussage gegen Aussage.

Was aufgemessen ist, trägt die Abrechnung. Was davon abweicht, braucht eine eigene Form.

Welche Felder braucht ein Nachtrag im Formular?

Auslöser, Fundstelle im Vertrag, Mengenänderung, Datum der Ankündigung und Unterschrift. Nach VOB/B § 2 Abs. 6 ist der Anspruch auf besondere Vergütung vor Beginn der Ausführung anzukündigen, bei geänderter Leistung gilt § 2 Abs. 5. Fehlt das Ankündigungsdatum, ist das Feld nicht leer, sondern die Position verloren.

Der Preis steht am Ende und nicht am Anfang. Ein Formular, das mit dem Betrag beginnt, verleitet dazu, die Begründung nachzuschieben, und genau die prüft der Auftraggeber. Die Nummerierung läuft fortlaufend und wird beim Anlegen gesetzt, damit die Reihenfolge der Ankündigungen nachvollziehbar bleibt.

Ausführung: Der Nachtrag wird im Moment der Anweisung angelegt, auf der Baustelle, mit dem Namen des Anweisenden im Feld. Eine Sammlung am Monatsende verliert die Reihenfolge, und die Reihenfolge ist der einzige Beleg der Ankündigung.

Abweichungen sind damit erfasst. Am Ende des Projekts steht ein anderes Dokument.

Wie entsteht ein Abnahmeprotokoll, das unterschrieben wird?

Vor Ort, mit Vorbehalten, Restpunkten und Fristen im gleichen Dokument. Nach VOB/B § 12 Abs. 1 ist auf Verlangen abzunehmen, binnen zwölf Werktagen. Ein Protokoll, das erst im Büro entsteht, kommt ohne Unterschrift zurück oder gar nicht.

Jeder Restpunkt braucht drei Angaben: Bauteil, Verantwortlicher, Termin. Eine Liste ohne diese drei Felder ist keine Liste, sondern eine Absichtserklärung, und sie taucht ein Jahr später als Mängelanzeige wieder auf. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an Bauwerken liegt nach VOB/B § 13 Abs. 4 Nr. 1 bei vier Jahren, und so lange muss das Dokument lesbar bleiben.

Die Anwendung hilft hier an einer einzigen Stelle besonders, nämlich beim Übernehmen vorhandener Punkte. Offene Einträge aus Tagesberichten und Mängelanzeigen gehören beim Anlegen des Protokolls schon drin, sonst entsteht die Liste aus dem Gedächtnis des Bauleiters.

Welche Unterlagen bleiben nach dem Projekt in der Bauakte?

Die, die eine Frist überdauern müssen. Protokoll, Aufmaße, Nachträge, Tagesberichte und die Bilder der verdeckten Bauteile gehören in die Akte, und zwar in einem Format, das ohne die Anwendung lesbar ist. Ein Export als Datei ist deshalb Teil der Anforderung.

Die Zuordnung läuft über Projekt und Bauteil, nicht über den Namen der Datei. Wer nach vier Jahren eine Durchdringung sucht, sucht nach der Wand und nicht nach einem Datum. Diese Struktur wird beim Anlegen des Projekts festgelegt und später nicht mehr geändert.

Der Zugriff bleibt dauerhaft zugänglich, auch wenn der Anbieter wechselt. Eine Akte, die nur in einem Konto eines Dienstes liegt, ist im Streitfall nicht verfügbar, und das zeigt sich erst später.

Das Protokoll schließt das Projekt ab. Alle vier Vorgänge müssen jetzt irgendwohin.

Welche Schnittstellen muss die Anwendung bedienen?

Nach außen drei, nach innen eine. Nach außen gehen Aufmaß und Nachtrag in die Abrechnung, Zeiten in die Lohnbuchhaltung und Dokumente in die Bauakte. Nach innen muss jeder Vorgang einem Projekt und einem Bauteil zugeordnet bleiben.

Die Lohnbuchhaltung ist der härteste Anschluss an ein Bestandssystem, weil Zeitarten, Zuschläge und Abrechnungszeiträume dort festgelegt sind. Wer das übergeht, erzeugt eine Doppelerfassung, und Doppelerfassungen werden nach wenigen Wochen eingestellt. Eine Anwendung ohne diesen Anschluss bleibt eine Insel, die im laufenden Betrieb Arbeit erzeugt statt Arbeit zu sparen.

Wer die Entwicklung extern vergibt, legt diese Anschlüsse in die Leistungsbeschreibung und nicht in eine spätere Ausbaustufe. Ein Dienstleister braucht dafür die Feldlisten der Bestandssysteme, und die Beschaffung dieser Listen dauert in der Praxis länger als die Programmierung selbst.

Die Schnittstelle zwischen den Gewerken ist dabei der Sonderfall. Freigaben und Übergaben gehören an die Fläche und nicht an eine Person, weil der Bauleiter wechselt und die Fläche bleibt. Im Bestand wiegt das schwerer, weil kein Plan den Ausgangszustand zutreffend abbildet und jeder Fund beim Öffnen einer Decke sofort erfasst werden muss.

Datenschutz und Zugriffsrechte gehören in dieselbe Beschreibung. Zeiten sind personenbezogene Daten, und wer sie erfasst, legt vorher fest, wer sie sieht und wie lange sie gespeichert bleiben. Diese Festlegung ist kein Anhang, sondern eine Anforderung an die Anwendung.

Wie wird die Anwendung auf der Baustelle eingeführt?

Mit einem Vorgang, einer Baustelle und einem Trupp. Der erste Vorgang ist das Aufmaß, weil es täglich stattfindet und sofort einen Nutzen zeigt. Wer alle Vorgänge gleichzeitig startet, bekommt vier halbfertige Abläufe und keinen vollständigen.

Die Begleitung läuft über eine Person im Betrieb, nicht über eine Schulung. Fragen entstehen am Bauteil und nicht im Besprechungsraum, und sie müssen am selben Tag beantwortet werden. Was auf der Baustelle zwei Tage offen bleibt, wird durch den alten Zettel ersetzt.

Parallelbetrieb bekommt ein Enddatum. Wer Zettel und Anwendung dauerhaft nebeneinander laufen lässt, führt beides unvollständig, und die Lücken fallen erst vor der Abnahme auf. Wie ein Betrieb seine Abläufe am Bau überhaupt umstellt, entscheidet deshalb mehr über das Ergebnis als die Auswahl der Software.

Nach der Einführung bleibt die Frage, ob der Ablauf hält.

Woran erkennt der Betrieb, dass die Anwendung im Ablauf trägt?

An drei Beobachtungen nach etwa drei Monaten. Die Zahl der Rückfragen aus der Abrechnung sinkt, Nachträge tragen alle ein Ankündigungsdatum, und Restpunktelisten entstehen nicht mehr aus dem Gedächtnis. Alles drei lässt sich an den Dokumenten selbst ablesen.

Der zweite Prüfpunkt ist die Vollständigkeit über die Bauzeit. Eine Reihe von Tagesberichten mit Lücken an Regentagen zeigt, dass die Erfassung nicht am Ort der Leistung stattfindet. Lücken an Freitagen zeigen dasselbe für den Wochenabschluss.

Der dritte Punkt betrifft die Betriebe mit Werkstattfertigung. Wenn Aufmaß und Fertigungszeichnung dieselben Maße tragen, stimmt die Kette, und wie ein Betrieb Geländer und Treppen aufmisst und montiert, zeigt das besonders deutlich. Dasselbe gilt für terminierte Lieferungen, denn bei vorgefertigten Bauteilen aus Beton hängt der Einbautag an einem Maß, das vorher festgehalten wurde und ins Protokoll gehört.