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Wie Digitalisierung im Handwerk an der Baustelle ankommt

Stand 24.6.2024 von Jutta Mehlhorn 6 Minuten Lesezeit

Digitalisierung im Handwerk scheitert selten an der Technik und fast immer an der Stelle, an der die Baustelle auf das Büro trifft. Wer morgens aufmisst, mittags eine Abweichung fotografiert und abends einen Nachtrag schreiben soll, braucht genau einen Weg für diese drei Vorgänge. Gibt es drei Wege, entstehen drei Wahrheiten, und am Ende gilt die Variante, die im Ordner liegt. Deshalb beginnt die Einführung nicht beim Programm, sondern beim Aufmaß und bei der Dokumentation.

Tablet mit Baustellendokumentation auf einer Werkbank
Tablet mit Baustellendokumentation auf einer Werkbank

Wie kommt ein digitaler Ablauf überhaupt auf die Baustelle?

Über einen Vorgang, der dort ohnehin täglich stattfindet. Aufmaß, Bautagebuch und Fotodokumentation laufen auf jeder Baustelle, mit Zettel oder ohne. Wer diese drei zuerst umstellt, ändert keine Gewohnheit, sondern nur den Träger der Information.

Alles, was zusätzlich zur gewohnten Arbeit erledigt werden muss, fällt nach vier Wochen weg. Die Erfassung muss am Ort der Leistung passieren, mit Handschuhen bedienbar und ohne Netz funktionsfähig. Eine Erfassung, die abends im Büro nachgetragen wird, ist kein digitaler Ablauf, sondern eine zweite Schreibarbeit.

Der zweite Prüfstein ist die Rückrichtung. Wer auf der Baustelle etwas erfasst, muss am nächsten Tag sehen, dass es angekommen ist, sonst führt er sein eigenes Heft weiter. Diese Rückmeldung entscheidet über die Annahme im Betrieb, nicht der Funktionsumfang.

Der Einstieg liegt damit beim ersten Vorgang der Kette.

Wie wird das Aufmaß am Bauteil festgehalten?

Das Aufmaß am Bauteil, geführt nach den Regeln der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Es ist die Grundlage für Rechnung und Nachtrag, und nach VOB/B § 14 Abs. 2 soll es gemeinsam genommen werden, sobald die Leistung sonst nicht mehr feststellbar ist. Genau das betrifft jede Schicht, die später überbaut wird.

Entscheidend ist der Zeitpunkt. Bewehrungslagen, Dämmdicken, Leitungswege und Hohlraumhöhen verschwinden hinter der nächsten Schicht, und danach steht Aussage gegen Aussage. Ein Aufmaß mit Foto, Maß und Datum an derselben Stelle beendet diese Diskussion, bevor sie entsteht.

Ausführung: Das Aufmaß wird vor Ort gegengezeichnet, nicht im Büro versendet. Wer die Unterschrift des Bauleiters erst Tage später einholt, bekommt Rückfragen zu Maßen, die niemand mehr nachsehen kann, weil die Fläche geschlossen ist.

Die Toleranz gehört in dieselbe Zeile. Ein Maß ohne Bezug auf die zulässige Abweichung nach DIN 18202 ist keine Feststellung, sondern eine Behauptung, und das gilt für Ebenheit, Winkel und Höhenlage gleichermaßen.

Was im Aufmaß steht, trägt später die Abrechnung. Was daneben passiert, gehört in ein eigenes Buch.

Wie wird das Bautagebuch geführt, damit es später hält?

Täglich, knapp und mit prüfbaren Angaben. Hinein gehören Wetter, anwesende Gewerke, Zahl der Arbeitskräfte, erbrachte Leistung, Behinderungen und Anweisungen des Auftraggebers. Entscheidend ist nicht der Umfang der Einträge, sondern ihre Lückenlosigkeit über die ganze Bauzeit.

Behinderungen sind der Teil, an dem die Führung regelmäßig abbricht. Eine fehlende Freigabe oder eine nicht geräumte Fläche muss am Tag des Ereignisses festgehalten und nach VOB/B § 6 Abs. 1 angezeigt werden, weil später kein Nachweis mehr gelingt. Die Anzeige ist ein eigener Vorgang und keine Notiz im Tagebuch.

Die Führung bleibt dann belastbar, wenn sie ohne Erinnerung auskommt.

Welche Bilder und Notizen gehören in die Baustellendokumentation?

Die, die einen Zustand belegen, der kurz darauf verschwindet. Leitungslagen vor dem Verschluss der Wand, Bewehrung vor dem Betonieren, Untergrund vor der Abdichtung, Durchdringungen vor dem Verputzen. Alles andere erzeugt Bildmengen, die niemand durchsieht.

Fotos ersetzen keinen Eintrag, sie belegen ihn. Ein Bild ohne Datum, Standort und Bezug zum Bauteil ist im Streitfall wertlos, weil sich die Stelle nicht mehr zuordnen lässt. Wer digital führt, bekommt diese Angaben automatisch und sollte sie nicht wieder entfernen.

Ausführung: Jedes Bauteilfoto bekommt einen Maßstab ins Bild, einen Zollstock oder eine bekannte Kante. Ohne Bezugsmaß lässt sich später kein Abstand und keine Dicke aus dem Bild ableiten, und genau danach wird im Streitfall gefragt.

Das Tagebuch hält den Verlauf fest. Abweichungen vom Vertrag brauchen eine eigene Form.

Wie entsteht ein Nachtrag, der nach VOB/B Bestand hat?

Aus einer geänderten oder zusätzlichen Leistung, angekündigt vor der Ausführung. Grundlage ist VOB/B § 2 Abs. 5 bei geänderter Leistung und § 2 Abs. 6 bei zusätzlicher Leistung, wobei der Anspruch nach § 2 Abs. 6 vor Beginn der Arbeit anzukündigen ist. Wer zuerst baut und dann rechnet, verliert die Position.

Ein tragfähiger Nachtrag nennt den Auslöser, die Fundstelle im Vertrag, die Mengenänderung und den Zeitpunkt der Ankündigung. Die reine Preisangabe reicht nicht, weil der Auftraggeber die Grundlage prüfen muss und nicht das Ergebnis. Fehlt der Auslöser, wird aus der Forderung eine Kulanzfrage.

Ausführung: Der Nachtrag entsteht am Tag der Anweisung und bekommt die Nummer sofort. Eine Sammelmappe am Monatsende verliert die Reihenfolge, und die Reihenfolge ist der einzige Beleg dafür, dass angekündigt wurde, bevor gebaut wurde.

Welche Mängelanzeige lässt sich später nachvollziehen?

Die, die das Bauteil bezeichnet, nicht das Gewerk. Hinein gehören Ort, Bauteil, festgestellte Abweichung, das maßgebende Regelwerk und das Datum der Feststellung. Eine Anzeige über eine ganze Fläche ohne Punkt ist nicht nachprüfbar.

Die Frist zur Beseitigung wird genannt und nicht angedeutet. Nach VOB/B § 13 Abs. 5 setzt der Auftraggeber eine angemessene Frist, und angemessen bemisst sich am Aufwand der Nacharbeit, nicht am Kalender des Büros. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an Bauwerken beträgt nach VOB/B § 13 Abs. 4 Nr. 1 vier Jahre.

Jede Anzeige gehört ins Protokoll, auch die, die sich beim Besichtigen auflöst.

Woran scheitert die Schnittstelle zwischen den Gewerken?

An Informationen, die ein Gewerk hat und das nächste braucht. Der Trockenbauer muss wissen, wo die Elektrik ihre Dosen setzt, der Estrichleger, wo Leitungen liegen, der Maler, welche Fläche freigegeben ist. Jede dieser Übergaben ist ein eigener Vorgang mit Datum.

Digital geführt bedeutet hier, dass die Freigabe an der Fläche hängt und nicht an einer Person. Wer eine geschlossene Wand mit dem Stand der Leitungen hinterlegt, spart die Suche beim nächsten Durchbruch und auch beim Rückbau in zehn Jahren. Diese Informationen verlieren sich sonst mit dem Wechsel des Bauleiters.

Im Bestand ist dieser Punkt noch härter, weil kein Plan den Ausgangszustand zutreffend abbildet. Was beim Öffnen einer Decke gefunden wird, gehört im Moment des Öffnens erfasst, nicht später aus dem Gedächtnis. Ähnlich eindeutig liegt die Lage bei vorgefertigten Deckenplatten mit Ortbetonergänzung, wo Montagestützen und Auflagertiefe dokumentiert sein müssen, bevor betoniert wird.

Übergaben halten den Bau zusammen. Am Ende steht die Prüfung des Ganzen.

Wie läuft die Abnahme mit digital geführter Bauakte ab?

Wie jede Abnahme, nur schneller in der Beweisführung. Nach VOB/B § 12 Abs. 1 ist auf Verlangen abzunehmen, und zwar binnen zwölf Werktagen. Wer die Akte geführt hat, legt Aufmaße, Tagesberichte, Nachträge und Prüfprotokolle ohne Suchen vor.

Geprüft wird trotzdem am Bauteil und nicht am Bildschirm. Die Akte beantwortet nur die Fragen, die vor der Abnahme ohnehin kommen: Wer hat wann freigegeben, welche Abweichung war bekannt, welche Leistung wurde angeordnet. Fehlt dort ein Datum, hilft der schönste Ordner nicht.

Das Abnahmeprotokoll selbst bleibt das wichtigste Dokument des Projekts. Es benennt Vorbehalte, offene Punkte und Fristen, und es wird vor Ort unterschrieben, nicht nachgereicht. Eine Restpunkteliste ohne Verantwortlichen und ohne Termin ist keine Liste, sondern eine Absichtserklärung.

Wer die Abläufe von Aufmaß und Dokumentation belastbar führt, hat auch die Grundlage für eine eigene Anwendung im Betriebsablauf, weil die Vorgänge dann beschrieben sind. Der Weg führt dabei vom Bauteil zum Programm und nicht umgekehrt, und wer das umdreht, bildet in Software ab, was auf der Baustelle ohnehin nicht funktioniert. Bei Verkehrsflächen zeigt sich derselbe Zusammenhang, denn die Abläufe im Bau von Straßen sind ohne Schichtdokumentation nicht abrechenbar.