Der Bau Ratgeber

Redaktion für Bauausführung und Anlagentechnik. Alle Angaben mit Regelwerksbezug.

  1. Startseite
  2. Absaugtechnik und Luftreinhaltung
  3. Wie sich eine Staubexplosion in der Anlage verhindern lässt

Wie sich eine Staubexplosion in der Anlage verhindern lässt

Stand 18.10.2024 von Gerrit Oelkers 6 Minuten Lesezeit

Eine Staubexplosion braucht keinen seltenen Zufall, sondern nur fünf gleichzeitig vorhandene Bedingungen, und vier davon liefert eine Absauganlage von sich aus. Brennbarer Staub, Sauerstoff, ausreichende Feinheit und eine Verteilung in der Luft sind im Filtergehäuse Normalzustand. Es fehlt allein die Zündquelle, und genau darum dreht sich jedes belastbare Schutzkonzept. Wer die Anlage baut, entscheidet über Zonen, Entkopplung und Druckentlastung, bevor der erste Rohrbogen hängt.

Explosionsklappe und Rückschlagventil an einem Filterbehälter
Explosionsklappe und Rückschlagventil an einem Filterbehälter

Welche Zonen entstehen in einer Absauganlage mit brennbarem Staub?

Zonen beschreiben die Häufigkeit einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre. Zone 20 liegt vor, wenn eine Staubwolke ständig oder häufig vorhanden ist, Zone 21 bei gelegentlichem Auftreten im Normalbetrieb, Zone 22 bei seltenem und kurzzeitigem Auftreten (TRGS 723).

Im Inneren eines Filtergehäuses und in der Rohluftleitung herrscht im Normalbetrieb Zone 20 oder 21, weil dort genau die Wolke erzeugt wird, die die Anlage transportieren soll. Die Reinluftseite und die Umgebung des Geräts liegen je nach Dichtheit und Ablagerungsneigung bei Zone 22 oder außerhalb jeder Zone.

Aus der Zone folgt die Gerätekategorie für alles, was dort eingebaut wird. Zone 20 verlangt Kategorie II 1D, Zone 21 lässt II 1D oder II 2D zu, Zone 22 zusätzlich II 3D (TRGS 723). Betroffen sind Füllstandssensoren, Rüttler, Beleuchtung in Revisionsöffnungen und jeder Antrieb im Staubraum.

Ausführung: Die Zoneneinteilung vor der Materialbestellung festlegen und auf der Rohrnetzzeichnung eintragen. Ein Sensor der falschen Kategorie wird nach der Montage nicht nachgerüstet, er wird ausgebaut und ersetzt, und das trifft im Rohrinneren meist die Leitung mit.

Die Zone sagt, wo eine zündfähige Atmosphäre steht. Welche Energie sie entzündet, steht in einem anderen Regelwerk.

Welche Zündquellen muss das Schutzkonzept ausschließen?

DIN EN 1127-1 und TRGS 723 führen dreizehn Zündquellenarten, die einzeln zu bewerten sind. In Absauganlagen tragen davon vier den größten Anteil: heiße Oberflächen, mechanisch erzeugte Funken, elektrostatische Entladungen und Glimmnester aus dem vorgeschalteten Prozess.

Mechanische Funken entstehen, wenn ein Fremdkörper in den Ventilator gelangt. Ein Nagel, eine Schraube oder ein abgerissenes Werkzeug trifft das Laufrad und erzeugt zugleich die Zündquelle und die Wolke, die sie braucht. Vorgeschaltete Abscheidung von Fremdkörpern ist deshalb eine Schutzmaßnahme und keine Komfortfunktion.

Elektrostatik wird bei der Ausführung regelmäßig unterschätzt. Kunststoffleitungen, nicht durchverbundene Flanschverbindungen und ungeerdete Filterkörbe laden sich im Transportstrom auf und entladen sich an der nächsten geerdeten Kante. Jede Rohrstrecke braucht einen durchgehenden Potentialausgleich mit messbarem Übergangswiderstand.

Glimmnester kommen von außen in die Anlage. Trockenschleifen, Trennschleifen und Schweißen liefern glühende Partikel, die der Luftstrom in den Filter trägt und dort in das Staubbett legt. Dort glimmen sie unbemerkt weiter, bis die nächste Abreinigung Sauerstoff nachführt.

Zündquellenvermeidung senkt die Wahrscheinlichkeit. Sie beseitigt den Fall nicht, und deshalb muss das Gehäuse den Fall tragen.

Wie wird der Filter gegen Explosionsdruck ausgelegt?

Das Gehäuse wird nach DIN EN 14460 ausgelegt, und zwar in einer von zwei Stufen. Explosionsdruckfeste Bauweise hält dem maximalen Explosionsdruck ohne jede Verformung stand, explosionsdruckstoßfeste Bauweise lässt dauerhafte Verformung zu, solange Dichtheit und mechanische Integrität erhalten bleiben.

Ein ungeschütztes Standardgehäuse hält den maximalen Explosionsüberdruck nicht. Organische Stäube erreichen Werte von etwa 7 bis 9 bar, während ein geschweißtes Filtergehäuse ohne Nachweis typischerweise im Bereich weniger Zehntel bar liegt. Der Nachweis entscheidet, nicht die Blechdicke.

Wirtschaftlich ist in den meisten Fällen die Kombination aus druckstoßfestem Gehäuse und Druckentlastung. Das Gehäuse muss dann nur den reduzierten Explosionsdruck tragen, der sich durch die Entlastung einstellt, und nicht den vollen Druck einer geschlossenen Explosion.

Welche Bauweise passt bei Aufstellung im Gebäude?

Bei Innenaufstellung fällt die Entlastung ins Freie meist weg, weil kein kurzer Weg nach außen existiert. Dann bleiben zwei Wege: ein vollständig explosionsdruckfestes Gehäuse ohne Entlastung oder eine flammenlose Druckentlastung, die in den Arbeitsraum hinein zugelassen ist.

Flammenlose Entlastung arbeitet mit einem Flammenfilter vor der Entlastungsöffnung, das die Flamme zurückhält und nur gekühlte Gase austreten lässt. Der Platzbedarf vor dem Element ist herstellerseitig festgelegt, und dieser Freiraum muss dauerhaft zugänglich und frei von Lagergut bleiben.

Druckstoßfeste Bauweise ist zudem die Antwort, wenn die Anlage in mehrgeschossigen Gebäuden oder in Reinräumen steht. Entscheidend ist in allen Fällen der Nachweis des Herstellers für die konkrete Baugröße, nicht eine allgemeine Produktaussage.

Die Bauweise des Gehäuses und die Entlastung hängen zusammen. Bemessen wird die Entlastung über die Kennwerte des Staubs.

Wie wird die Druckentlastung einer Anlage bemessen?

Die Entlastungsfläche wird nach DIN EN 14491 gerechnet. Eingangsgrößen sind das Behältervolumen, die Behälterfestigkeit als reduzierter Explosionsdruck, der statische Ansprechüberdruck der Entlastungseinrichtung und die Kennwerte des Staubs, allen voran der Kennwert für den Druckanstieg und der maximale Explosionsüberdruck.

Der statische Ansprechüberdruck ist dabei der Wert, bei dem die Berstscheibe bei langsamem Druckanstieg von höchstens 0,1 bar pro Minute öffnet. Er muss über dem Betriebsunterdruck der Anlage liegen und deutlich unter der Behälterfestigkeit, sonst spricht die Entlastung entweder im Normalbetrieb an oder zu spät.

Berstscheibe und Explosionsklappe unterscheiden sich im Verhalten nach dem Ereignis. Die Berstscheibe wird zerstört und gibt die Fläche dauerhaft frei, die Klappe öffnet und schließt in der Regel wieder. Für die Bemessung zählt in beiden Fällen die wirksame Fläche, nicht die Bauteilgröße.

Ausführung: Vor der Entlastungsöffnung einen gekennzeichneten Gefahrenbereich festlegen und von Verkehrswegen, Fenstern und Nachbargebäuden freihalten. Eine Entlastung, die auf einen Fluchtweg zeigt, ist rechnerisch richtig und praktisch unbrauchbar.

Die Entlastung schützt den Behälter, in dem gezündet wird. Angeschlossene Anlagenteile schützt sie nicht.

Wie werden Maschine und Filter explosionstechnisch entkoppelt?

Entkopplung verhindert, dass Flamme und Druck über die Verbindungsleitung in andere Anlagenteile laufen. Ohne sie läuft die Druckwelle in die Maschine zurück, verdichtet dort das Staub-Luft-Gemisch vor und löst eine zweite, deutlich heftigere Explosion aus.

Rückschlagklappen nach DIN EN 16447 sind der häufigste Weg in der Rohluftleitung. Die Klappe wird von der Druckwelle geschlossen und hält Flamme und Druck zurück. Ihre Zulassung gilt immer nur für einen festgelegten Bereich aus Leitungsdurchmesser, Mindest- und Höchstabstand zum Behälter und maximalem reduzierten Explosionsdruck.

Zellenradschleusen entkoppeln auf der Austragsseite. Sie wirken nur mit eingehaltenen Spaltmaßen und ausreichender Bauteilfestigkeit, und sie müssen im Ereignisfall sofort stehen bleiben. Eine weiterlaufende Schleuse fördert glühendes Material in den Sammelbehälter.

Jede Entkopplung ist eine Schnittstelle zwischen den Gewerken. Der Hersteller liefert das Bauteil, die Rohrleitung liegt beim Anlagenbauer, und der Abstand zwischen beiden entscheidet über die Wirksamkeit, weshalb Lage und Abstände in die Bestandszeichnung gehören.

Die Entkopplung sichert die Übergänge. Die Trasse selbst bleibt der längste Teil der Anlage.

Wie wird die Rohrtrasse gegen Flammenübertragung gesichert?

Die Trasse wird so geführt, dass sich kein Staub ablagert und keine Strecke unkontrolliert als Beschleunigungsstrecke wirkt. Lange gerade Leitungen mit Ablagerungen sind der Grund dafür, dass Flammen in Rohrnetzen Geschwindigkeiten erreichen, die einzelne Bauteile überfordern.

Entscheidend bleibt die Transportgeschwindigkeit. Sie wird über die Abstufung der Querschnitte im Rohrnetz gehalten, nicht über die Ventilatorleistung. Fällt sie in einem Teilstrang unter den Wert aus dem Datenblatt, entsteht genau dort das Staubbett, das später die Flamme trägt.

Durchdringungen klassifizierter Bauteile sind der kritische Punkt im Baukörper. Eine Rohluftleitung durch eine Brandwand braucht einen zugelassenen Abschluss, und für staubführende Leitungen mit Explosionsschutzanforderung ist die Auswahl solcher Abschlüsse klein. Diese Frage gehört vor die Trassenplanung, nicht danach.

Reinigungsöffnungen sind Teil des Schutzkonzepts. Sie müssen im eingebauten Zustand erreichbar bleiben, und sie müssen dicht und durchverbunden schließen, damit weder Staub austritt noch der Potentialausgleich unterbrochen wird.

Woran erkennt die Abnahme ein belastbares Explosionsschutzkonzept?

Die Abnahme prüft das Explosionsschutzdokument und die Nachweise der verbauten Schutzsysteme. Verlangt werden Zoneneinteilung mit Plan, Zündquellenbewertung, Kennwerte des Staubs aus dem Sicherheitsdatenblatt, Berechnung der Entlastungsfläche und Zulassungen für Entkopplung und Entlastung.

Der zweite Teil ist die Anlage selbst. Geprüft wird, ob Abstände und Durchmesser der Entkopplung mit der Zulassung übereinstimmen, ob der Potentialausgleich messbar durchgeht, ob der Freiraum vor der Entlastung existiert und ob Sensoren die geforderte Kategorie tragen. Abweichungen fallen bei der Abnahme auf, wenn jemand die Zulassungen gegen die gebaute Anlage hält.

Dazu kommen die Unterlagen, die der Betreiber dauerhaft braucht: Betriebsanweisung, Reinigungsplan mit festen Intervallen, Prüffristen für die Schutzsysteme und die Dokumentation der Ersteinregulierung. Welche Unterlagen der Anlagenhersteller schuldet, lässt sich vorab festlegen und gehört in die Leistungsbeschreibung, nicht in die Mängelliste.

Bemerkenswert bleibt, dass Ablagerungen schon unter einer Schichtdicke von 1 mm ausreichen, um einen Raum normaler Höhe bei Aufwirbelung vollständig mit explosionsfähigem Gemisch zu füllen. Ein Reinigungsplan ist damit kein Hygienethema, sondern die am günstigsten umzusetzende Schutzmaßnahme der ganzen Anlage.